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Trauung vorbereiten

Bild: www.pixelquelle.de

"Ein Tag für uns"
 
Bei all den organisatorischen Anforderungen einer Heirat geht oft unter, was dieser Schritt für einen persönlich bedeutet. Wir laden Sie deshalb ein, einen Tag innezuhalten und sich Zeit füreinander zu nehmen. Wir möchten Ihnen die Chance bieten der Frage nachzugehen, was Sie sich einander versprechen und was sie sich von der kirchlichen Trauung erhoffen. 

Infos über kirchliche Ehevorbereitung

Ehevorbereitungskurse in Mannheim
 
Kontakt:
Kath. Stadtdekanat MA
Dekanatsreferent Raphael Brantzen
A 4, 1; 68159 Mannheim
dekanatsreferent(at)kathma.de 
Telefon: 0621/1270631 

Die Eheschließung

Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Kirche. Die Eheleute spenden sich dieses Sakrament selbst, wenn sie vor dem Priester / Diakon und zwei Zeugen einander das Ja-Wort sprechen. Dieses endgültige Ja-Wort bindet die Eheleute in guten wie in schlechten Zeiten bis zum Tod. In ihrem Bemühen, die Partnerbeziehung in Liebe und Treue zu leben, wissen sich Eheleute im Glauben an Gottes Liebe und Treue getragen und geben selber mit ihrer Partnerschaft Zeugnis dafür. Einheit, Unauflöslichkeit und die Bereitschaft, Kindern das Leben zu schenken, sind eine wesentliche Voraussetzung für die christliche Ehe.

Die Ehe
Ehe nennt man die - je nach gesellschaftlichem Umfeld unterschiedliche - ge-ordnete und geregelte Form des Zusammenlebens von Mann und Frau. In der abendländisch-europäischen Kultur hat sich vom jüdisch-christlichen Denken beeinflusst die monogame Eheform durchgesetzt:

Mann und Frau sind in gegenseitiger Liebe und Treue, in gegenseitiger Achtung und Verantwortung ein Leben lang miteinander verbunden und auch aneinander gebunden. In der modernen Gesellschaft ist die Institution Ehe in die Krise geraten, weil angesichts der enormen Erwartungen an eine Partnerschaft und der großen Belastungen andererseits immer mehr Menschen glauben, ein Partner allein könne nicht ein Leben lang die wechselnden Erwartungen und Bedürfnisse "befriedigen". Eine lebenslange Bindung "auf gut Glück" und eine ungewisse Zukunft, sei eigentlich unzumutbar.

Für Christen ist dagegen die lebenslange Treue zu einem Partner und die einer einzigen Person exklusiv zugewandte personale Liebe Bild und Gleichnis der Liebe Gottes zum Menschen und der innigen Verbindung Jesu zu seiner Kirche. Darum nennt die Kirche die Ehe ein "Sakrament":

Ein Bild einer anderen, tieferen göttlichen Wirklichkeit, die nicht nur etwas bildlich-anschaulich darstellt, sondern auch das bewirkt, was sie darstellt; so wie eine meditative Musik nicht nur ruhig klingt und Entspanntheit musikalisch darstellt, sondern auch Entspannung, Beruhigung, Vertiefung bewirkt. So wie die Musik nicht nur Entspannung darstellt, sondern Entspannung ist, so stellt die sakramentale Liebe zwischen zwei Menschen nicht nur Gottes Liebe dar, sondern Gott ist in ihr wirksam und anwesend. Darum vertrauen Christen auch darauf, trotz alle Belastungen und Schwierigkeiten, dass eine lebenslange Treue und "ewige Liebe" mit Gottes Hilfe möglich sind.

 

Schritte zur katholischen Trauung

Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich bald (möglichst 3–6 Monate vorher) mit dem Pfarramt der Gemeinde in Verbindung setzen, in der einer von Ihnen wohnt. Im Gespräch mit dem Seelsorger können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden: Der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch. Unbedingt soll diese Rücksprache vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z. B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.
Die Trauung findet im Regelfall mit dem Ortspfarrer statt. Es ist aber auch möglich, einen anderen Priester oder Diakon anzusprechen, der Ihnen bekannt ist. Wenn die Trauung nicht in Ihrem Wohnort stattfindet, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, zu dessen Pfarrei die Traukirche gehört. Wollen Sie Ihre Trauung in einer Klosterkirche feiern, ist die Kontaktaufnahme mit der betreffenden Ordensgemeinschaft notwendig.

Taufzeugnis

Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Ein Auszug aus dem elterlichen Familienstammbuch genügt deshalb nicht.
Für den katholischen Partner ist dieser Nachweis, der Taufschein, der nicht länger als vor einem halben Jahr ausgestellt worden sein darf. Sie erhalten den Taufschein in der Regel in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Einige größere Städte registrieren Taufen auch zentral. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Pfarramt. Für evangelische Partner erfolgt dieser Ledigennachweis durch eine amtliche Bescheinigung, durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.

Traugespräch

Das Traugespräch dient zunächst dazu, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennen lernen. Persönliche Fragen können angesprochen werden, z. B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw. Möglicherweise werden auch der Traugottesdienst, sein Aufbau und die Möglichkeiten seiner Gestaltung besprochen. Da die kirchliche Heirat auch ein Rechtsakt ist, werden vom Seelsorger bestimmte Inhalte, z. B. das Eheverständnis der katholischen und gegebenenfalls der evangelischen Kirche, angesprochen. Ebenso wird das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt. Anhand dieses Formulars wird geprüft, ob so genannte Hindernisse vorliegen, die nach katholischem Kirchenrecht eine gültige Ehe nicht zustande kommen lassen. Zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung oder, im Anschluss an die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Erfordernisse eines gültigen Ehewillens, die Frage nach dem beiderseitigen Einverständnis.
Die Kirchen erwarten, dass Sie ihre Kinder taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor dem jeweils anderen Glauben der Eltern geschehen. Die Frage der Taufe eventueller Kinder ist deshalb ebenfalls ein Thema des Traugesprächs.
Die Teilnahme an dem Traugespräch mit dem Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls ist verpflichtend.

Aufgebot

Die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung dient dazu, herauszufinden, ob nicht doch Ehehindernisse vorliegen. Die Ankündigung erfolgt an den gegenwärtigen Wohnsitzen durch Aushang oder Vormeldung im Sonntagsgottesdienst.

 Auf dem Weg zur Ehe

Für Paare, die heiraten wollen, bietet die Kirche verschiedene Seminare an. In diesen Kursen können Paare

- sich im Vorbereitungs- und Organisationsstress ihrer Hochzeit einmal Zeit für sich selbst nehmen, 

- noch einmal ihr Verständnis von Partnerschaft miteinander bedenken und besprechen, 

- sich mit dem kirchlichen Eheverständnis auseinandersetzen, 

- Ideen und Hilfen für den Traugottesdienst bekommen.

Im Mittelpunkt stehen dabei das Gespräch und der Austausch mit anderen Paaren und den Kursleitern/innen. Weitere Infos zu Ehevorbereitungskursen finden Sie im Kasten rechts.

 

Die Feier der Trauung

Traugottesdienst
Die Eheschließung wird entweder im Rahmen einer Eucharistiefeier oder eines Wortgottesdienstes gefeiert. Welche Form Sie wählen, können Sie im Gespräch mit dem Seelsorger entscheiden. Von der festlichen Gestaltung her brauchen sich beide Möglichkeiten nicht zu unterscheiden.
Sie können Ihren Traugottesdienst selbst mitgestalten, indem Sie zum Beispiel Lieder, Gebete und Schrifttexte auswählen, Fürbitten formulieren oder Ihre Festgemeinde selbst begrüßen. Hierfür stehen gute Arbeitshilfen bereit, die Sie von Ihrem Seelsorger erfragen können.
Sie können auch Ihre Hochzeitsgäste aktiv an der Feier des Gottesdienstes beteiligen. Einige können z. B. die Lesung vortragen oder Fürbitten sprechen.
Es hat sich bewährt, den Ablauf der kirchlichen Feier, die Lieder und vielleicht auch manche Texte allen Hochzeitsgästen schriftlich an die Hand zu geben. Damit alle mitsingen können, sollten Sie Ihre Liederauswahl auch im Blick auf Ihre Hochzeitsgäste treffen.

"Ökumenische" Trauung
Die Kirchen kennen noch keine "ökumenische" Trauung (außer in der Landeskirche Baden und der Erzdiözese Freiburg). Konfessionsverschiedene Paare müssen sich daher entscheiden, ob die Trauung nach katholischer oder evangelischer Ordnung erfolgen soll. Es ist jedoch möglich, dass der Seelsorger der jeweils anderen Konfession bei der Traufeier dabei ist und auch eine aktive Rolle, z. B. die Predigt, übernimmt. Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit den Seelsorgern beider Konfessionen aufnehmen.

Die Ehe - ein Sakrament
Für die katholische Kirche ist die Ehe eines der sieben Sakramente. Ein Sakrament ist ein sichtbares Zeichen einer unsichtbaren Wirklichkeit. Im Sakrament wird uns Menschen die Liebe und Treue Gottes dauerhaft und unwiderruflich zugesprochen und zeichenhaft deutlich gemacht. Während bei der Taufe und den anderen Sakramenten das sakramentale Zeichen auch richtig zu sehen ist, wie z. B. das Wasser, das Salböl, die Hostie usw., ist es bei der Eheschließung nur zu hören: im Ja-Wort der Partner zueinander. In Ihrem Ja-Wort sagt auch Gott zu Ihnen Ja. Und so unverbrüchlich wie die göttliche Zusage soll auch die eheliche Liebe und Zuneigung bleiben. Damit drückt die Kirche aus, wonach die Eheleute sich selbst am meisten sehnen: Miteinander in Liebe alt werden.

Das Ja-Wort, das Sie sich bei der Hochzeit versprechen, will in den Tiefzeiten und in den Zeiten des Alltags Ihrer Beziehung erprobt und eingelöst werden. Dazu brauchen Sie Hilfe. Im Sakrament der Ehe wird Ihnen diese Hilfe zugesagt: Gott bleibt Ihnen in allen Lebenslagen treu, und die Gemeinschaft der Christen will und soll so etwas wie der verlängerte Arm des göttlichen Beistandes sein. Darum ist die Feier der Trauung auch ein Fest der Gemeinde. Am stärksten wird die unsichtbare göttliche Wirklichkeit und Wirksamkeit spürbar, wenn Mann und Frau sich lieben. Die Ehe ist das einzige Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden: beginnend mit dem Ja-Wort vor Gott in der Kirche und weitergeführt im lebenslangen Prozeß der Entwicklung und Entfaltung ihrer ehelichen Beziehung.

Kirchenrechtliche Aspekte der Trauung
Zwischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreißig Jahren in der Regel wenige Stunden. Das hat sich heute entscheidend geändert. Zivileheschließung und kirchliche Trauung gehören nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche.
Auf dem Standesamt werden vertraglich rechtliche Folgen der Eheschließung geregelt, beispielsweise die Namensgebung oder die Gütergemeinschaft. Die kirchliche Trauung stellt dagegen in erster Linie ein Bekenntnis des christlichen Glaubens dar. Ein Paar feiert seine Liebe als Zeichen der Liebe Gottes. Im Vertrauen darauf versprechen sich beide dauerhafte Treue.
Für konfessionsverschiedene Ehen, z. B. für die Ehe zwischen katholischen und evangelischen Christen, gelten die kirchenrechtlichen Voraussetzungen in etwas anderer Form. Das Paar kann sich entscheiden, ob es nach katholischer oder evangelischer Ordnung heiraten möchte. Wenn die Feier in der evangelischen Kirche erfolgen soll, muss sich der katholische Partner von der so genannten Formpflicht befreien lassen, um kirchenrechtlich gültig zu heiraten. Die Kirchen erwarten nicht, dass sich der jeweils andersgläubige Partner ihrem Eheverständnis anschließt. Doch sollte jeder das Eheverständnis der jeweils anderen Konfession kennen. Für die Eheschließung von Katholiken mit Partnern, die nicht getauft sind, so genannte "religionsverschiedene Ehen", gibt es analoge Regelungen.